Annemarie Schimmel-Preis – Satzung

Artikel vom 18. Oktober 2009 zuletzt aktualisiert am 8. April 2022

DIE GESELLSCHAFT DER FREUNDE ISLAMISCHER KUNST UND KULTUR E.V. VERLEIHT ZUR FÖRDERUNG JUNGER WISSENSCHAFTLERINNEN UND WISSENSCHAFTLER AUF DEM GEBIET DER ISLAMSTUDIEN DEN ANNEMARIE SCHIMMEL-PREIS.

1. Der Preis
Der Preis wird verliehen für eine herausragende wissenschaftliche Arbeit, die sich mit Themen und Fragen zur Kunst und Kultur der islamischen Welt befasst.

2. Die Beiträge
Entsprechend dem Anliegen der Gesellschaft, Kunst und Kultur des Islam stärker in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu bringen, soll die Arbeit durch die inhaltliche, methodische und sprachliche Gestaltung einen größeren Interessentenkreis ansprechen und allgemein verständlich sein.
Die Arbeiten sollen möglichst unpubliziert, in der Regel in deutscher Sprache verfasst und nicht älter als drei bis vier Jahre sein. Die Autorinnen oder Autoren dürfen nicht älter als 40 Jahre sein.
Die Einladung zur Einreichung von Arbeiten wird an den Universitäten, Hochschulen, Museen und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen in Deutschland, die sich mit Kunst und Kultur des Islam befassen, mit Angaben einer Frist zur Abgabe bekannt gemacht. Die Arbeit ist schriftlich (auf Papier) mit Abbildungen bzw. Material und mit einem tabellarischen Lebenslauf an den Vorstand der Gesellschaft einzureichen. Mit der Abgabe erklärt sich die Einsenderin oder der Einsender bereit, im Falle einer Prämierung einen Vortrag über ihr/sein Thema vor der Gesellschaft der Freunde Islamischer Kunst und Kultur e.V. zu halten.

3. Ausstattung des Preises
Der Annemarie Schimmel – Preis wird in Form eines Geldpreises verliehen, in der Regel in Höhe von 1500.- Euro *. Der Vorstand der Gesellschaft entscheidet jedoch im Einzelfall über die Höhe der Preisausstattung.
Der Preis soll nach Möglichkeit alle zwei Jahre verliehen werden.
Die Geldmittel werden durch Spenden aufgebracht. Die Kosten für die Ausschreibung und Preisverleihung werden durch die Gesellschaft getragen.

4. Jury
Die Auswahl der Preisträgerin oder des Preisträgers übernimmt ein vom Vorstand der Gesellschaft der Freunde islamischer Kunst und Kultur e.V. eingesetztes, fachlich kompetentes Gremium von wenigstens drei Personen. Wird keine der eingereichten Arbeiten für preiswürdig gehalten, können die Mittel auf die nächste Prämierung übertragen werden.

5. Preisverleihung
Der Preis wird im Rahmen einer öffentlichen Feierstunde in München überreicht. Diese Richtlinien zur Preisvergabe können durch Beschluss der Mitgliederversammlung geändert werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

  • Dieser Betrag gilt für die beste Dissertation; die beste Magisterarbeit wird mit dem Johann Albrecht Widmanstetter-Preis ausgezeichnet, der mit 500 € dotiert ist.