Gemeinnützigkeit der Gesellschaft

Steuerliche Behandlung von Spenden und Beiträgen
Dass unsere Gesellschaft „ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke“ verfolgt, steht schon in der Satzung § 2 (2). Als Ergebnis der alle drei Jahre vom Finanzamt München für Körperschaften durchgeführten Steuerprüfung wird uns das stets aufs neue bestätigt: Die Gesellschaft fördert die Volksbildung als besonders förderungswürdig anerkannten Zweck.
Die letzte Bestätigung erfolgte mit Bescheid vom 14. Januar 2008 (AZ 143/216/10170).

Die Gesellschaft ist deshalb berechtigt, sowohl „für Spenden, die ihr zur Verwendung für diesen Zweck zugewendet werden“, wie auch „für Mitgliedsbeiträge Zuwendungs-Bestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck“ auszustellen.

Spenden und Beiträge an die Gesellschaft können damit als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Der dafür erforderliche Nachweis wird auf Wunsch von der Gesellschaft als Zuwendungsbestätigung ausgestellt.

Als Nachweis genügt nach § 50 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung neuester Fassung jedoch schon der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, wenn die Zuwendung 200 Euro nicht übersteigt und der Beleg den Formerfordernissen des Steuerrechts entspricht; letztes stellen wir sicher.

Konten der Gesellschaft
Das Konto der Gesellschaft bei der Stadtsparkasse München (BLZ 710 500 00) für Beiträge und Spenden hat die Nummer: 10 579.
Spenden für den Annemarie Schimmel – Preis erbitten wir auf das Konto Nummer: 203 935, ebenfalls bei der Stadtsparkasse München.