Gemeinnützigkeit und Konten der Gesellschaft

Artikel vom 15. Oktober 2009 zuletzt aktualisiert am 28. Januar 2023

Steuerliche Behandlung von Spenden und Beiträgen
Dass unsere Gesellschaft „ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke“ verfolgt, steht schon in der Satzung § 2 (2). Als Ergebnis der alle drei Jahre vom Finanzamt München für Körperschaften durchgeführten Steuerprüfung wird uns das stets aufs neue bestätigt: Die Gesellschaft fördert die Volks- und Berufsbildung sowie die Studentenhilfe als besonders förderungswürdig anerkannte Zwecke. Die letzte Bestätigung erfolgte mit Bescheid vom 26. Januar 2023 zur Steuernummer 143/216/10170).

Die Gesellschaft ist deshalb berechtigt, sowohl „für Spenden, die ihr zur Verwendung für diesen Zweck zugewendet werden“, wie auch „für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck“ auszustellen.

Spenden und Beiträge an die Gesellschaft können damit als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Der dafür erforderliche Nachweis wird auf Wunsch von der Gesellschaft als Zuwendungsbestätigung ausgestellt.

Als Nachweis genügt nach § 50 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung neuester Fassung jedoch schon der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, wenn die Zuwendung 200 Euro nicht übersteigt und der Beleg den Formerfordernissen des Steuerrechts entspricht; letztes stellen wir sicher.

Konten der Gesellschaft
Die Konten der Gesellschaft bestehen bei der Stadtsparkasse München BIC SSKMDEMM999, für
* Beiträge und Spenden: IBAN DE36 7015 0000 0000 0105 79
* Spenden für den Annemarie Schimmel – Preis: IBAN DE61 7015 0000 0000 2039 35, mit einem Vermerk für den Verwendungszweck AS-Preis.